Therapiekosten und Möglichkeiten der Rückerstattung

Mag. Peter David Reinelt, MSc

Die Therapiesitzungen dauern bei mir 60 Minuten und kosten 160,00 Euro.
Kürzere oder längere Arbeitseinheiten sind nach Vereinbarung möglich.


Die Krankenkassen erstatten pro Therapiesitzung einen Teil der Kosten zurück:

  • ÖGK: € 33,70
  • SVS: € 50,00
  • BVAEB: € 50,20

Der Restbetrag kann bei Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommenssteuererklärung als Behandlungskosten geltend gemacht werden.


Als Voraussetzung für eine Rückerstattung verlangen die Krankenkassen eine „Ärztliche Bestätigung für die Inanspruchnahme psychotherapeutischer Behandlung“. Diese Bestätigung muss vor dem 2. Therapietermin ausgestellt sein, beispielsweise von Ihrer Hausärztin/Ihrem Hausarzt. Das entsprechende Formular bekommen Sie beim Ersttermin von mir.


Private (Zusatz-) Versicherungen übernehmen je nach Vertrag die Kosten für eine Psychotherapie teilweise oder zur Gänze.


Falls Sie Fragen zu den Kosten und Rückerstattungsmöglichkeiten haben, kontaktieren Sie mich gerne!

 

Absageregelung: Die vereinbarten Termine sind für Sie reserviert. Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um eine Absage mindestens 24 Stunden vor dem Termin. Andernfalls muss das Honorar in Rechnung gestellt werden.

Fabio David Reinelt, BA

Text folgt demnächst...

Bernadette Reinelt, BSc

Im Status "Psychotherapie in Ausbildung unter Supervision" übernehmen die Krankenkassen leider keine Kostererstattung.

Daher passe ich meinen Tarif an. Eine Therapiesitzung bei mir dauert 50 Minuten und kostet 90 Euro. 

Längere Arbeitseinheiten sind nach Vereinbarung möglich.  

Die Therapiekosten können jedoch bei der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommenssteuererklärung als Behandlungskosten geltend gemacht werden.